Baugebiet "Am Dorfplatz"
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Am Dorfplatz"
Der Gemeinderat der Gemeinde Rugendorf hat in der Sitzung vom 5. Januar 2026 den Vorentwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet „Am Dorfplatz“ gebilligt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Am Dorfplatz“ wird wie folgt begrenzt:
Im Norden von bestehender Bebauung, im Osten von landwirtschaftlichen Flächen, im Süden von bestehender Bebauung und im Westen von der Straße „Langenbühl“.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) von Grundstücken folgender Flur-Nummern der Gemarkung Rugendorf:
| Flur-Nummer | Erläuterung |
|---|---|
| 40 | --- |
| 50 | TF, Straße „Langenbühl“ |
| 178/2 | --- |
Plan und die Begründung werden auf dieser Seite vom 09.02.2026 bis einschließlich 09.03.2026 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wurden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten vorgehalten:
Auslegung der Unterlagen im Verwaltungssitz der Verwaltungsgemeinschaft Stadtsteinach, Marktplatz 8, während fol-
gender Zeiten bereitgestellt:
- Montag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
- Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
- Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Weiterhin können die Planunterlagen in der Gemeindekanzlei Rugendorf, Am Baumgarten 1, während folgender Zeiten
eingesehen werden:
Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an poststelle(at)rugendorf.de und bei Bedarf in Textform an die
Verwaltungsgemeinschaft Stadtsteinach
Marktplatz 8
95346 Stadtsteinach
oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan für das Gebiet „Am Dorfplatz“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes für das Gebiet „Am Dorfplatz“ nicht von Bedeutung ist.
Umweltbezogene Informationen finden sich in der Begründung und dem Umweltbericht zum Bebauungsplan.
Der Inhalt diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter https://www.rugendorf.de eingestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Downloads
- Bekanntmachung frühzeitige Beteiligung Dorfplatz (PDF-Datei)
- Bebauungsplan "Am Dorfplatz", Gemeinde Rugendorf, VE mit Ausgleichsfläche (PDF-Datei)
- Begründung Dorfplatz VE (PDF-Datei)










