Baugebiet "Am Dorfplatz"
Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Am Dorfplatz“
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 30.03.2026 den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet „Am Dorfplatz“ gebilligt.
Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet „Am Dorfplatz“ und die Begründung werden auf dieser Seite vom 13.07.2026 bis einschließlich 13.08.2026 veröffentlicht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) von Grundstücken folgender Flur-Nummern der Gemarkung Rugendorf:
| Flur-Nummer | Erläuterung |
|---|---|
| 40 | --- |
| 50 | TF, Straße „Langenbühl“ |
| 178/2 | --- |
| 179/2 | TF |
Plan und die Begründung werden auf dieser Seite vom 09.02.2026 bis einschließlich 09.03.2026 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wurden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten vorgehalten: Auslegung der Unterlagen im Verwaltungssitz der Verwaltungsgemeinschaft Stadtsteinach, Marktplatz 8, während folgender Zeiten bereitgestellt:
- Montag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
- Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
- Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Weiterhin können die Planunterlagen in der Gemeindekanzlei Rugendorf, Am Baumgarten 1, während folgender Zeiten eingesehen werden:
Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an poststelle(at)rugendorf.de und bei Bedarf in Textform an die
Verwaltungsgemeinschaft Stadtsteinach
Marktplatz 8
95346 Stadtsteinach
oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan für das Gebiet „Am Dorfplatz“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes für das Gebiet „Am Dorfplatz“ nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Downloads
- Bekanntmachung öffentliche Auslegung (PDF-Datei)
- Bebauungsplan Am Dorfplatz Gemeinde Rugendorf – E Planungsstand 30.03.2026 (PDF-Datei)
- Begründung Dorfplatz E (PDF-Datei)
- Änderung FNP Rugendorf Bereich Dorfplatz – E Planungsstand 30.03.2016 (PDF-Datei)
- Begründung FNP-Änderung E (PDF-Datei)










