Änderung des Flächennutzungsplanes und Erlass einer Ergänzungssatzung für den Gemeindeteil Feldbuch

Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Gemeinderat der Gemeinde Rugendorf hat in der Sitzung vom 5. Januar 2026 den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Ergänzungssatzung für den Gemeindeteil Feldbuch gebilligt.

Der Vorentwurf der Ergänzungssatzung wird wie folgt begrenzt:

Der Geltungsbereich der Satzung wird im Norden, Osten und Süden von landwirtschaftlichen Flächen, im Westen von der Gemeindeverbindungsstraße nach Rugendorf begrenzt.

Der Geltungsbereich der Satzung umfasst Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) von Grundstücken folgender Flur-Nummern der Gemarkung Rugendorf:

Flur-Nr.ErläuterungFlur-Nr.Erläuterung
2017---2021TF
2022---2023/1Weg
2023/2Weg2023/3Weg
2024---2355TF
2360TF2417TF, Weg

Pläne und Begründungen werden hier, auf der Webseite der Gemeinde Rugendorf, vom 23.02.2026 bis einschließlich 23.03.2026 veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wurden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten vorgehalten: Auslegung der Unterlagen im Verwaltungssitz der Verwaltungsgemeinschaft Stadtsteinach, Marktplatz 8, während folgender Zeiten bereitgestellt:

  • Montag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
  • Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
  • Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Weiterhin können die Planunterlagen in der Gemeindekanzlei Rugendorf, Am Baumgarten 1, während folgender Zeiten eingesehen werden:

  • Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an poststelle(at)rugendorf.de und bei Bedarf in Textform an die Verwaltungsgemeinschaft Stadtsteinach, Marktplatz 8, 95346 Stadtsteinach oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Ergänzungssatzung für den Gemeindeteil Feldbuch unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes oder der Ergänzungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Umweltbezogene Informationen finden sich in den Begründungen und den Umweltberichten der jeweiligen Planungen.

Der Inhalt diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter https://www.rugendorf.de eingestellt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).