Hundesteuer ist fällig

Die Gemeinde Rugendorf macht darauf aufmerksam, dass die Hundesteuer für das Jahr 2024 bis spätestens 01. April 2024 an die Gemeindekasse Rugendorf unter Angabe der Finanzadresse zu überweisen ist. Der Steuersatz beträgt

  • für den 1. Hund: 25,00 EUR
  • für den 2. Hund: 35,00 EUR
  • für jeden weiteren Hund: 50,00 EUR
  • für jeden Kampfhund:600,00 EUR

Bei erteilter Kontovollmacht erfolgt durch die Gemeindekasse automatisch Bankeinzug. Entsprechend der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken in Deutschland zur Vorautorisierung der Einzugsermächtigung vom 09. Juli 2012 wurden diese Einzugsermächtigungen bereits in ein SEPA-Lastschriftmandat umgedeutet.

Gesonderte Hundesteuerbescheide für 2024 werden nicht versandt. Die bisher ergangenen Bescheide haben auch für die Folgejahre Gültigkeit.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Hunde steuerfrei oder zu ermäßigten Steuersätzen gehalten werden.

Hundehalter, die im Besitz eines über 4 Monate alten Hundes sind und diesen bei der Gemeinde Rugendorf, Gemeindekanzlei, Am Baumgarten 1, oder bei der Verwaltungsgemeinschaft Stadtsteinach, Rathaus, Marktplatz 8, noch nicht angemeldet haben, werden gebeten, die Anmeldung innerhalb einer Woche nachzuholen. Dies gilt auch dann, wenn die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung vorliegen.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Hundesteuersatzung werden bestraft oder mit Geldbuße geahndet.

Maßgebend für den Vollzug der Hundesteuer ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Rugendorf vom 19. Juni 2006 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Kulmbach vom 29. Juni 2006 Nr. 26/2006), geändert durch Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Rugendorf vom 26. Februar 2009 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Kulmbach vom 18. März 2009 Nr. 11/2009).